Informationen zum Übertritt an eine Realschule oder ein Gymnasium
aus der 5. Jahrgangsstufe
Übertritt in Jgst. 5 an: |
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Gymnasium |
Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00* |
Realschule |
Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50* |
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Übertritt in Jgst. 6 an: |
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Gymnasium |
nur Aufnahmeprüfung |
Realschule |
Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00 |
* Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung)
Wird nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule bzw. der Realschule die erforderliche Gesamtdurchschnittsnote für den Übertritt in die Jahrgangsstufe
5 der Realschule bzw. des Gymnasiums nicht erreicht, kann die Lehrerkonferenz (der zuletzt besuchten Schule) in Ausnahmefällen trotzdem die Eignung zum Übertritt feststellen, wenn infolge
nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden die jeweilige Gesamtdurchschnittsnote nicht erreicht wurde (z. B. Krankheit) und für die Schülerin oder den
Schüler aufgrund ihrer oder seiner bisherigen Leistungen die Aussicht besteht, eine Realschule