Übertritt von der Regelklasse der Haupt-/Mittelschule in den M-Zug
Seit dem Schuljahr 2010/11 haben sich die Zugangsbedingungen in die M-Klassen geändert. Bei nicht erreichtem Notendurchschnitt muss sich der Schüler einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Zweck der Aufnahmeprüfung ist es, eine Eignung der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf das Anforderungsniveau im M-Zug festzustellen.
Zugangsbedingungen
Klasse |
Zugang aus der Regelklasse |
Fächer |
Notenschnitt |
Bedingungen |
M 7 |
Zwischenzeugnis Jahrgangsstufe 6 |
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch
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2,66 und
besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
3,00 und schlechter |
a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) bestandene Aufnahmeprüfung |
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M 8 bzw. M 9
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Zwischenzeugnis Jahrgangsstufe 7 bzw. Zwischenzeugnis Jahrgangsstufe 8
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Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch
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2,33 und
besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
2,66 und schlechter |
a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) bestandene Aufnahmeprüfung |
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M 10
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Qualifizierender Hauptschulabschluss |
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch
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2,33 und
besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
2,66 und schlechter |
a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) bestandene Aufnahmeprüfung |
Prüfungsfächer
Die Aufnahmeprüfung erfolgt in schriftlicher Form und erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Abzulegen ist die Prüfung nur in den Fächern, in denen im Zwischenzeugnis oder im Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht mindestens die Note 2 erzielt wurde.
Prüfungsinhalte
Die Prüfungsaufgaben für die Aufnahme in die M7 beziehen sich auf die Inhalte der Lehrpläne für die Jahrgangsstufen 5 und 6; für die Aufnahme in die Klassen M8 bis M10 auf die jeweiligen Lehrpläne für die Regelklassen 7 – 9.
Bewertung
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnote und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Note(n) 2,66 (in Jahrgangstufe 6) bzw. 2,33 (in den Jahrgangstufen 7, 8, 9) beträgt, d. h. die Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser Gesamtnote dann das Aufnahmekriterium 2,66 bzw. 2,33 erfüllt ist.
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung wird zentral an einer noch nicht festgelegten Schule im Landkreis durchgeführt und findet in der letzten Woche der Sommerferien statt.
Der Termin für die 9. Jahrgangsstufe ist noch nicht festgelegt; er wird in der Zeit nach dem qualifizierenden Hauptschulabschluss, wenn möglich vor Beginn der Sommerferien liegen.